Tarife ab 2023
Zuschüsse
Rückvergütungen pro Heilmassage
Mit einer Überweisung vom Arzt ist eine teilweise Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse möglich.
- ÖGK Österreichische Gesundheitskasse
- SVS Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
- BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter,
Eisenbahner und Bergbau
Heilmassagen können auch bei Zusatzversicherungen eingereicht werden, wodurch eine Refundierung von bis zu 100% möglich ist.
Für Selbständige kann auch noch der SVS Gesundheitshunderter in Anspruch genommen werden. Pro Jahr mind. € 150.00 in Massagen investieren und von der SVS € 100,00 refundiert bekommen!
TERMIN ABSAGEN:
- Sollte ein bereits vereinbarter Behandlungs-Termin nicht eingehalten werden können, wird darum ersucht, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
- Spätere Absagen von Behandlungs-Terminen können nicht mehr berücksichtigt – bzw. müssen leider mit einem Kostenersatz von 50% in Rechnung gestellt werden.
- Erfolgt keine termingerechte Absage, muss leider der volle Preis in Rechnung gestellt werden.
- Es ist jedoch selbstverständlich sehr gerne immer möglich, einen bereits vereinbarten Behandlungs-Termin an eine andere Person weiterzugeben.
Rechnungen sind gemäß §6 Abs. 1 Z27 UstG 1994 umsatzsteuerfrei.